Kombinationen von direkter und indirekter Beleuchtung erfüllen diesen Zweck recht gut. Das sind Lampen, die einen Teil des Lichtes an die Decke oder an die Wand strahlen (indirekte Beleuchtung), einen Teil direkt nach unten.
In Besprechungs- und Schulungsräumen sollte die Beleuchtung außerdem regelbar sein (Dimmer oder mehrere voneinander unabhängig ein- bzw. ausschaltbare Lampen).
Die eigentliche Arbeitsplatzbeleuchtung sollte unabhängig von der Raumbeleuchtung zuschaltbar sein. Sie sollte von der dort arbeitenden Person nach den individuellen Bedürfnissen bedient und eingestellt werden können (Beispiele: Schreibtischlampe mit Schwenkarm, Baustrahler, in manchen Bereichen auch Stirnlampe).
Die Arbeitsplatzbeleuchtung soll den Arbeitsplatz gut ausleuchten, die Lichtfarbe sollte warmweiß oder neutralweiß sein. An Bildschirmarbeitsplätzen darf sich die Lichtquelle nicht am Bildschirm spiegeln – dies würde das Lesen der Zeichen am Bildschirm behindern! Das Arbeitslicht darf auch nicht blenden.
Zu beachten ist auch, dass etwa ab dem 30. Lebensjahr der Lichtbedarf für die Erfüllung einer Arbeitsaufgabe steigt – ältere Personen brauchen etwa für herkömmliche Schreibtischarbeit Beleuchtungsstärken zwischen 500 und 1000 Lux!
Quelle: Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) und Frau Dr. Kager