Allgemeine Vertragsbedingungen für die Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen (offene Kurse)
Stand 26.11.2025
Grundlage für die Teilnahmegebühren sind die bei erfolgter Anmeldung jeweils gültigen Sätze, diese werden auf der Homepage des BRK KV Bad Tölz - Wolfratshausen genannt.
§1 Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt als Online-Anmeldung über unsere Homepage. Erst mit Zusendung einer Anmeldebestätigung seitens des BRK KV Bad Tölz - Wolfratshausen (=Auftragsnehmer) kommt der
Vertrag über die Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen, Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und Erste-Hilfe-Trainings zustande.
Die Kurse werden nach den Vorgaben der gültigen Leitfäden zu Erste Hilfe Schulungen und den Anerkennungsgrundsätzen der
zuständigen Stellen durchgeführt.
§2 Pflichten und Gebühren
Die Lehrgänge müssen in kompletter Länge absolviert werden. Bei Fehlzeiten von mehr als 5 Minuten können wir kein
Teilnahmezertifikat ausstellen. Teilnehmer*innen sind verpflichtet, die Gebühr spätestens zum
Kursbeginn bargeldlos zu entrichten.
Kostenübernahme durch Dritte
Die Abrechnung über einen Unfallversicherungsträger ist nur bei Kursen für betriebliche Erste Hilfe, Fortbildung für
betriebliche Erste Hilfe sowie Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder möglich. Beachten Sie
die Sonderregelung für Kurse in einer Fremdsprache.
Sollten die Teilnahmegebühren von einer Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse (UK) übernommen werden, ist das hierfür vorgeschriebene Formblatt (sowie ggf. die notwendige Kostenübernahmeerklärung) komplett ausgefüllt bei Kursbeginn abzugeben. Wird die Gebühr nicht entrichtet oder das Formblatt (sowie ggf. die notwendige Kostenübernahmeerklärung) nicht oder nicht vollständig ausgefüllt abgegeben, erhalten die Teilnehmer*innen die Teilnahmebestätigung erst nach Begleichung der regulären Gebühren bzw. Übersendung des Formblattes. Kurse in einer Fremdsprache stellen eine Zusatzleistung zum Standardkurs dar. Ihre zuständige BG / UK übernimmt nur die Kosten für den Standardkurs; die zusätzliche Gebühr stellen wir
Ihnen separat in Rechnung. Die Höhe dieser Gebühr je Person wird auf der Anmeldeseite genannt.
§ 3 Hygieneregelungen
Auf Hygieneregelungen werden die Kursteilnehmer*innen durch die Kursleitung hingewiesen. Insbesondere kann durch die Kursleitung oder durch Aushang im Kurs das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Einmalhandschuhen in gewissen Situationen vorgeschrieben werden. Auch Anweisungen zur Händedesinfektion können ausgesprochen werden. Sollten zum Zeitpunkt des Kurses besondere Vorgaben gelten, werden diese über unsere Homepage bekannt gegeben. Anpassungen können auch kurzfristig und nachträglich zu einer bereits bestätigten Anmeldung erfolgen. Die Kursleitung ist für die Einhaltung von Hygieneregelungen verantwortlich und kann Personen vom Kurs ausschließen, wenn diese den Vorgaben nicht nachkommen.
§5 Rücktritt, Umbuchung, Kündigung
Jeder Rücktritt von der Teilnahme hat schriftlich (E-Mail) zu erfolgen.
a) Bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn kann jederzeit ein unentgeltlicher Rücktritt erfolgen.
b) Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor Kursbeginn, beträgt, falls nicht eine Ersatzperson gestellt wird, die Ausfallgebühr 50 % der Kursgebühr pro Teilnehmer*in.
c) Nimmt die angemeldete Person am Kurs nicht teil oder erfolgt die Absage bis zu drei Tage vor Kursbeginn, wird eine Ausfallgebühr in voller Höhe Rechnung gestellt. Diese Gebühr entspricht der
Teilnahmegebühr.
d) In den Fällen b) und c) ergeht seitens des Auftragnehmers eine gesonderte Rechnung.
Umbuchung
Eine Umbuchung ist einmalig möglich, eine erneute Umbuchung wird wie ein Rücktritt berechnet. Es ergeht seitens des Auftragnehmers eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber. Eine Absage seitens des Auftragnehmers (insbesondere für den Fall der Unterschreitung der geforderten Teilnehmer*innenzahl oder bei fehlendem Ausbilder*innenkapazität) erfolgt ebenfalls schriftlich bzw. per E-Mail durch den Auftragnehmer grundsätzlich spätestens 7 Tage vor dem geplanten Kurstermin. Im Falle eines noch kurzfristigeren krankheitsbedingten Ausfalls der Lehrgangsleitung wird sich der Auftragnehmer bemühen, die Teilnehmer*innen noch rechtzeitig zu unterrichten, um eine vergebliche Anreise nach Möglichkeit zu verhindern. Bei einer Kursabsage seitens des BRK wegen eines vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ausfalls einer Lehrgangsleitung bestehen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
§6 Haftung
1. Die Teilnehmer*innen haftet für Schäden (insbesondere am Übungsgerät des Auftragnehmers), die fahrlässig verursacht
werden.
2. Der Auftragnehmer haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, die durch seinen Dozenten*innen oder seine Mitarbeiter*innen insbesondere im
Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, der Anleitungs- oder Fürsorgepflicht verursacht wurden.
§7 Formerfordernisse; ergänzende Vertragsauslegung
Abweichende mündliche Vereinbarungen bestehen nicht.
Änderungen oder Ergänzungen der Anmeldebestätigungen bzw. dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrags ungültig oder undurchführbar sein, so wird der Vertag hierdurch nicht insgesamt ungültig. Vielmehr verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen darüber einzutreten, wie diese unwirksamen oder undurchführbaren Klauseln in eine
wirksame oder durchführbare Vereinbarung in einer Weise abgeändert werden können, die dem gewollten Zweck am Nächsten kommt. Die vorstehenden Sätze 4 und 5 gelten auch für den Fall einer Lücke.
§8 Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtstand und Erfüllungsort ist Bad Tölz - Wolfratshausen.
§9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.