Manch Autofahrer wird schnell zum Ersthelfer an einem Unfallort. Bis der Rettungsdienst eintrifft, kann ein Erste-Hilfe-Handgriff Leben retten. Doch gerade wenn es besonders darauf ankommt, etwa bei bewusstlosen, stark blutenden oder im Fahrzeug eingeklemmten Personen, gibt es eine Hemmschwelle. Die stabile Seitenlage ist zwar vielen noch ein Begriff, doch wer kann die Maßnahme in der Praxis anwenden? Nicht nur am Unfallort sind diese Kenntnisse oft lebensrettend. Plötzlicher Herzstillstand oder ein Kreislaufzusammenbruch erfordern die richtigen lebenserhaltenden Erstmaßnahmen wie z.B. Herz-Lungen-Wiederbelebung oder stabile Seitenlage. Wichtig zu wissen:
Niemand wird zur Rechenschaft gezogen, wenn er etwas falsch macht, aber unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Weitere Informationen, Termine und Anmeldungen für die Kurse beim Bayerischen Roten Kreuz unter der Telefonnummer 08041/7655-27. Desweiteren können auch folgende Lehrgänge besucht werden:
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